Profiboxer Andreas Sidon darf in den Ring zurück
BGH: Boxlizenz wurde zu Unrecht entzogen
Karlsruhe (jur). Der Profiboxer Andreas Sidon darf weiterkämpfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Mittwoch, 24. April 2013, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag festgestellt, dass der Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) Sidon zu Unrecht nicht mehr in den Ring gelassen hat (Az.: II ZR 74/12). Zwar hatte der Vorstand des Verbandes dem Boxer aus gesundheitlichen Gründen die Lizenz entzogen, diese Entscheidung sei jedoch vom Berufungsausschuss wieder aufgehoben worden, stellten die Karlsruhe Richter klar. Daran sei der Vorstand gebunden.
Der BDB-Vorstand hatte dem Deutschen Meister im Schwergewicht nach einer K.O.-Niederlage 2007 die Lizenz zum Boxen entzogen. Begründung: Eine ärztliche Untersuchung hatte ein erhöhtes Schlaganfallrisiko bei Sidon ergeben, falls dieser weiter kämpft. Damit erfülle der Boxer nicht mehr die Leistungsanforderungen eines Profiboxers, so der Vorstand.
Der Berufungsausschuss des Verbandes hob diese Vorstandsentscheidung wegen einer unzureichenden Begründung im November 2007 allerdings wieder auf. Trotzdem verweigerte der Vorstand Sidon die weitere Teilnahme an Boxveranstaltungen.
Der Verband wollte daraufhin gerichtlich feststellen lassen, dass er den Sportler zu Recht die Lizenz entzogen hat. Sidon wiederum hat ebenfalls Klage eingereicht und fordert Schadenersatz in Höhe von 257.000 Euro. Auch für weitere Schäden solle der BDB haften. Schließlich habe der Verband geleugnet, dass er weiter amtierender Deutscher Meister im Schwergewicht sei, rügte Sidon. Der BDB müsse zudem für den erlittenen immateriellen Schaden mindestens weitere 5.000 Euro zahlen.
Der BGH stellte nun fest, dass Sidon zu Unrecht die Lizenz entzogen wurde. Damit ist nun der Weg für Schadenersatzansprüche frei. Ein Vereinsvorstand könne sich gegen eine anderslautende und letztinstanzliche Entscheidung eines Vereinsgerichts nicht einfach hinwegsetzen. Hier sei der BDB an der Entscheidung des Berufungsausschusses gebunden gewesen.
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