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Die Dose ist nicht grün

Landgericht Düsseldorf untersagt gegenteilige Werbeaufschrift

Düsseldorf (jur). Der Werbeslogan „Die Dose ist grün“ hat auf einer Getränkedose nichts zu suchen. Mit Urteil vom Donnerstag, 25. April 2013, untersagte das Landgericht Düsseldorf einem Unternehmen aus Ratingen, seine Dosen mit einer entsprechenden Werbeaufschrift zu verkaufen (Az.: 37 O 90/12). Damit gab das Landgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.

Das Wort „grün“ werde in dem Slogan „umweltbezogen“ verstanden, so das Landgericht zur Begründung. Weder Getränkedosen allgemein noch die hier als „grün“ beworbenen Eisenblechdosen seien aber gegenüber anderen Verpackungen ökologisch besonders vorteilhaft.

Die Werbung sei daher irreführend und unlauter. Denn auch Werbung müsse richtig und wahr sein. Das gelte ganz besonders für die Werbung mit „umweltbezogenen Eigenschaften“. Diesen Anforderungen werde der Slogan „Die Dose ist grün“ nicht gerecht, urteilte das Landgericht.

Die Getränkefirma kann dagegen Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

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