FIDIC-Books sind Muster und müssen individuell geprüft werden
WARBURG – FIDIC-Verträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie es beispielsweise auch die deutsche VOB/B ist, erläutert die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Die FIDIC-Vertragsmuster werden herausgegeben von der Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils, kurz FIDIC, dem 1913 in Belgien gegründeten Dachverband der nationalen Verbände beratender Ingenieure. FIDIC-Vertragsmuster werden in gebundener Form veröffentlicht und tragen deshalb den Namen „Book“. Baurechtsanwälte unterscheiden folgende Varianten: FIDIC Red Book (Einheitspreisvertrag), Yellow Book (Pauschalpreisvertrag), Silver Book (Schlüsselfertigbau), Green Book („kleiner Bauvertrag“), White Book (Ingenieurvertrag) und Golden Book (Betreibervertrag). Die Books sind zur besseren Unterscheidung jeweils in den Farben ihrer Namen bedruckt. Was viele Neulinge im Auslandsbaugeschäft nicht wissen: Die Vertragsmusterbücher sind zwar gedruckt und gebunden und scheinen deshalb unveränderlich, sind aber lediglich Muster und damit Vorschläge, die individuell verändert, gemischt und ergänzt werden können. Tatsächlich werden sie oft inhaltlich stark modifiziert. Fachanwältin Jakobs rät deshalb, jedes FIDIC-Book, das ein Vertragspartner zur Unterschrift anbietet, komplett zu lesen und im Detail zu prüfen.
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