Sky kann Übertragung von Fußball-Spielen über IPTV nicht verbieten
Hat ein Fernsehsender Nutzungsrechte an dem von einem Dritten produzierten Basissignal (hier: betreffend die Live-Berichterstattung über Fussballspiele) nur bezogen auf die Übertragungswege Kabel und Satellit sowie terrestrische Verbreitung, nicht aber für die Übertragung über IPTV, WEB-TV und Mobilfunk erhalten, so steht ihm nicht das Recht zu, die öffentliche Wahrnehmbarmachung des über IPTV übertragenen Basissignals in Gaststätten zu verbieten – Landgericht Mannheim, Urteil v. 08.05.2015 – Az.: 7 O 166/13.
Laut Gericht umfassen die Exklusivrechte von Sky gerade nicht die Rechte an der Übertragung über IPTV, Web-TV und Mobilfunk. Daher kann der Pay-TV-Sender die Gaststätten, die die Spiele über solche Kanäle zeigen, auch nicht auf Unterlassung der Ausstrahlung in Anspruch nehmen. Entsprechende Rechte können lediglich vom Urheber des Basissignals geltend gemacht werden, der die IP-Nutzungsrechte vergibt. Es gilt jedoch keine vorschnellen Rückschlüsses aus diesem Urteil zu ziehen, da der Urheber des Basissignals gegen die Übertragung per IPTV erfolgreich vorgehen kann.
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