Nutzungsverträge der ibE Betriebsgesellschaft mbH kündbar
Die Kanzlei Jakobs, Juchem & Partner hat vor dem Landgericht Paderborn ein Urteil gegen die ibE Betriebsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Herzig, Hauptstraße 13, 26122 Oldenburg erstritten.
In dem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Paderborn festgestellt, dass der Nutzungsvertrag mit der ibE Betriebsgesellschaft mbH wirksam gekündigt werden kann.
Die ibE Betriebsgesellschaft mbH plant im Gemeindegebiet der Stadt Borgentreich die Errichtung und den Betrieb eines Windparks. Zu diesem Zweck schloss die ibE Betriebsgesellschaft mbH mit den Grundeigentümern in den betroffenen Bereichen Nutzungsverträge, mit denen diese der ibE Betriebsgesellschaft mbH die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen der MW-Klasse, die Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen und die Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Schalt-, Mess- und Transformatorenstationen sowie das Anlegen notwendiger Zuwegungen, und alle Arbeiten, die für den Anschluss und den Betrieb der Windkraftanlagen erforderlich sind, gestatten.
In dem hier streitgegenständlichen Fall wurde der Vertrag auf eine Dauer von 20 Jahren abgeschlossen, dieses mit Verlängerungsoption.
Im Vertrag war weiter vorgesehen, dass für den Fall, dass die ibE Betriebsgesellschaft mbH das Vorhaben nicht in angemessener Zeit realisieren wird, die Grundeigentümer das Recht haben, den Pachtvertrag einseitig zu kündigen, als frühester Kündigungstermin war der 30.06.2014 angegeben.
Das Landgericht Paderborn hat im streitgegenständlichen Fall eindeutig festgestellt, dass der Nutzungsvertrag mit der ibE Betriebsgesellschaft mbH gekündigt werden kann.
So stellte das Landgericht Paderborn weiter fest, dass die ibE Betriebsgesellschaft mbH ihrer Selbstverpflichtung aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist, wodurch es zu einer Verzögerung der Umsetzung des Vorhabens gekommen ist.
So wurde das streitgegenständliche Projekt nicht in angemessener Zeit realisiert und allein hierdurch hat sich die Umsetzung des Projektes erheblich verzögert.
Sollten Sie ebenfalls Probleme mit Verträgen, die mit der ibE Betriebsgesellschaft mbH abgeschlossen worden sind, haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, ebenso in anderen komplexen Vertragsstreitigkeiten.
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