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Hausbau ist kein Freundschaftsdienst

WARBURG – Architekten, Statiker und Fachplaner werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Die HOAI ist verbindliches Recht. Sie legt Mindesthonorare für Planer fest, die nur in Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen. Nach Erfahrungen der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg versuchen aber private Bauherren immer wieder zu sparen und sich mit ihren Architekten auf niedrigere Honorare zu einigen. Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte warnt vor solchen Abmachungen: Weder Bauherr noch Architekt oder Statiker haben hier die Vertragsfreiheit. Der Planer hat das Recht auf den von der HOAI vorgesehenen Satz und kann ihn jederzeit einfordern – auch noch rückwirkend.

Architekten, Fachplaner, HOAI, Jakobs Rechtsanwälte, Mindesthonorare, Statiker

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