Betreiber von Online-Foren nicht allgemein und generell zur Überprüfung ihrer Foren auf Rechtsverstöße verpflichtet
Nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts ist ein Verlag nur dann zur Überwachung seiner Online-Foren auf rechtswidrige Beiträge verpflichtet, wenn er zuvor konkret auf dort stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 324 O 721/05). Das OLG grenzte sich damit von der Vorinstanz ab, die nach einem Bericht des Internet-Branchendienstes «heise.de» vom 28.08.2006 die Vorabüberwachung aller Foren verlangt hatte. Zur zitierten Webseite…