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LG Hamburg: Vodafone erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPhone-Verkaufsmodell

Der Mobilfunkanbieter Vodafone D2 hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone durch den Rivalen T-Mobile erwirkt. Das sagte Vodafone- Deutschlandchef Friedrich Joussen am 19.11.2007 in Düsseldorf. Ein Telekom-Sprecher bestätigte den Eingang der Einstweiligen Verfügung und kündigte an, dass die Telekom sich gegen die Entscheidung zur Wehr setzen werde. Wegen einer elektronischen Sperre funktioniert das iPhone in Deutschland nur im Netz der Deutschen Telekom. Zur zitierten Webseite…

Gewerblicher Rechtsschutz, iPhone, IT-Recht, Rechtsanwalt Warburg, Vodafone

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