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iPhone: Vodafone unterliegt gegen T-Mobile vor LG Hamburg

T-Mobile Deutschland GmbH darf das Multimedia-Handy iPhone nun doch mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze anbieten. Das hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 04.12.2007 durch Urteil entschieden. Sie hat die Einstweilige Verfügung vom 12.11.2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag von Vodafone D2 GmbH zurückgewiesen (Az.: 315 O 923/07). Die Zivilkammer begründete ihre Entscheidung damit, dass sie nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2007 einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen vermocht habe. Vodafone kann gegen das Urteil, das noch nicht schriftlich vorliegt, Berufung einlegen. Nach der Entscheidung des Gerichts kündigte T-Mobile an, wieder zum alten Vertriebsmodell zurückzukehren. Nach der gerichtlichen Verfügung vom 12.11.2007 hatte das Unternehmen das iPhone auch ohne Vertrag und Sperre angeboten. Zur zitierten Webseite…

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LG Hamburg: Vodafone erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPhone-Verkaufsmodell

Der Mobilfunkanbieter Vodafone D2 hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone durch den Rivalen T-Mobile erwirkt. Das sagte Vodafone- Deutschlandchef Friedrich Joussen am 19.11.2007 in Düsseldorf. Ein Telekom-Sprecher bestätigte den Eingang der Einstweiligen Verfügung und kündigte an, dass die Telekom sich gegen die Entscheidung zur Wehr setzen werde. Wegen einer elektronischen Sperre funktioniert das iPhone in Deutschland nur im Netz der Deutschen Telekom. Zur zitierten Webseite…

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