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Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Eltern haften nicht für das illegale Filesharing eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 -) am Donnerstag in Karlsruhe.

 

BGH, Filesharing, Internettauschbörse, Jakobs Rechtsanwälte in Warburg

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