Kein europäischer Markenschutz für Steiff-Knopf
Der Stofftierhersteller Steiff kann die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Dieser Anbringung fehlt die Unterscheidungskraft, da sie es als solche dem europäischen Durchschnittsverbraucher nicht erlaubt, die betriebliche Herkunft des Stofftiers zu erkennen – EuG 16.1.2014, T-433/12 u.a.
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