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Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen zur Beweislastverteilung unwirksam

Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von...

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OLG Frankfurt: Telefonkunden haften bei Einbau einer Sperrvorrichtung nicht für 0190-Verbindungen

Ein Telefonkunde, dessen Telefon mit einer Sperrvorrichtung gegen 0190- Rufnummern ausgestattet ist, haftet grundsätzlich nicht für Verbindungen zu diesen Nummern, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung...

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