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OLG Düsseldorf: Prüfungspflichten für Sharehoster hinsichtlich der Downloads ihrer Nutzer und externen Linksammlungen sind begrenzt

Internetdienstanbietern (hier: Sharehoster) ist es nicht zumutbar per Wortfilter alle Dateien aufzuspüren und zu löschen, in deren Dateinamen bestimmte Schlüsselbegriffe vorkommen. Ohne eine Geschäftsbeziehung zwischen Sharehoster und Linkservern, bei denen der Sharehoster an den Erfolgen Letzterer beteiligt ist, übersteigt eine manuelle Suche zudem die einem Dienstanbieter zumutbaren Überprüfungsmöglichkeiten (OLG Düsseldorf 21.12.2010, I-20 U 59/10).
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