LG Augsburg: Streit um Handy-Rechnungen: Netzbetreiber müssen Verbindungen nachweisen
Bestreitet ein Handy-Besitzer gegenüber dem Betreiber des Mobilfunknetzes die Inanspruchnahme von in Rechnung gestellten Mehrwertdiensten, so trägt grundsätzlich der Netzbetreiber die Darlegungs- und...