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iPhone: Vodafone unterliegt gegen T-Mobile vor LG Hamburg

T-Mobile Deutschland GmbH darf das Multimedia-Handy iPhone nun doch mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze anbieten. Das hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 04.12.2007 durch Urteil entschieden. Sie hat die Einstweilige Verfügung vom 12.11.2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag von Vodafone D2 GmbH zurückgewiesen (Az.: 315 O 923/07). Die Zivilkammer begründete ihre Entscheidung damit, dass sie nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2007 einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen vermocht habe. Vodafone kann gegen das Urteil, das noch nicht schriftlich vorliegt, Berufung einlegen. Nach der Entscheidung des Gerichts kündigte T-Mobile an, wieder zum alten Vertriebsmodell zurückzukehren. Nach der gerichtlichen Verfügung vom 12.11.2007 hatte das Unternehmen das iPhone auch ohne Vertrag und Sperre angeboten. Zur zitierten Webseite…

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BGH: Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist. (mehr …)

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