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BGH-Ermittlungsrichter hält Online-Durchsuchungen für illegal

13.12.2006 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ermittlungen, bei denen die Polizei wie ein Hacker heimlich auf Computer von Verdächtigen zugreift, wurden bisher auf § 100a StPO gestützt. Doch jetzt hat ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof diese Praxis nach Informationen der Tageszeitung «taz» vom 11.12.2006 für illegal erklärt. Da der Kommunikationsvorgang im Fall von Online-Durchsuchungen abgeschlossen sei, könne nicht auf die Vorschrift zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation zurückgegriffen werden, so BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit laut «taz» in einem noch nicht veröffentlichten Beschluss vom 25.11.2006. Zur zitierten Webseite…

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