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Neues Telemediengesetz beschlossen !

24.01.2007 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Der Bundestag hat am 18.01.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) verabschiedet, dessen Kernstück das Telemediengesetz (TMG) bildet. In dem neuen Gesetz werden die wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste, die auf der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG beruhen, im Bundes- und Landesrecht unter dem Begriff «Telemedien» weitgehend unverändert zusammengeführt. Außerdem werden der Geltungsbereich der Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfacht und die Bedingungen entwicklungsoffen ausgestaltet. Das neue Gesetz grenzt die Telemedien von den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation ab und beinhaltet Datenschutzregelungen. Schließlich wird ein Bußgeldtatbestand insbesondere zur Spam-Bekämpfung eingeführt. Danach kann mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro belegt werden, wer in der Kopf- und Betreffzeile den kommerziellen Charakter einer Werbe-E-Mail absichtlich verschleiert und verheimlicht.. Hier finden Sie den Gesetzentwurf vom 23.10.2006 (BT-Drs. 16/3078)…

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