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Achtung: Neue gesetzliche Anforderungen bei Geschäftsbriefen per E-Mail oder auch Telefax

2.02.2007 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Am 01.01.2007 ist das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft getreten. Dieses bringt unter anderem für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Diese Unternehmen müssen nun auch bei ihrer via E-Mail oder via Fax geführten Korrespondenz bestimmte formale Anforderungen einhalten, die bisher nur für gedruckte Geschäftsbriefe galten. Leider steht auch hier wieder eine Abmahnwelle zu befürchten. So berichtet der Onlinedienst heise.de von ersten Abmahnungen, bei denen sehr zweifelhaft ist, ob ausschließlich wettbewerbsrechtliche Interessen verfolgt werden.

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