Autoverkäufer haftet nicht für Angaben zur Umweltplakette
Der Käufer eines mit einer gelben Umweltplakette versehenen Gebrauchtfahrzeugs kann den privaten Verkäufer nicht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Plakette mangels Einstufung des Fahrzeugs als „schadstoffarm“ nicht erfüllt sind und es deshalb in Umweltzonen nicht benutzt werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 186/12 – Urteil vom 13.03.2013).
Autoverkäufer, Gebrauchtfahrzeug, Gewährleistung, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Warburg