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Frei herumlaufen lassen von mehreren Doggen im Hausflur und Treppenhaus stellt vertragswidriges Verhalten des Mieters dar

Vermieter kann Verbot des Mitbringens der Hunde erlassen.

Lässt ein Mieter mehrere Doggen im Hausflur und Treppenhaus eines Mietshauses frei herumlaufen, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann daher ein Hundeverbot aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Hund, Hundeverbot, Mietrecht, Rechtsanwalt, Verbot, Warburg

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