Kein Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten nach Unfall bei erkennbar möglicher Notreparatur
Nach einem Autounfall ist der Geschädigte dazu angehalten, das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung zu beachten und am Fahrzeug gegebenenfalls eine Notreparatur durchführen zu lassen, um die Kosten für eine Mietwagen bis zur Neubeschaffung eines Wagens möglichst gering zu halten. Unverhältnismäßig hohe Mietwagenkosten sind daher nicht erstattungsfähig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor – Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2014 – 13 U 213/11.
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