Edelmetallankäufer dürfen mit Hinweis „kostenlose Schätzung“ werben
Die Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis „kostenlose Schätzung“ ist nicht irreführend. Sie verstößt insbesondere nicht als „Werbung mit einer Selbstverständlichkeit“ gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG – BGH 28.11.2013, I ZR 34/13.
Gewerblicher Rechtsschutz, Irreführungsverbot, Rechtsanwalt, Selbstverständlichkeit, Warburg, Werbung