Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
Drucker und PCs gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a UrhG in der bis zum 31.12.2007 gültigen Fassung. Nach der seit Januar 2008 geltenden Regelung besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt wird. Der Vergütungsanspruch hängt danach nicht mehr davon ab, dass die Geräte oder Speichermedien dazu bestimmt sind, ein Werk auf eine bestimmte Weise zu vervielfältigen – BGH 3.7.2014, I ZR 28/11.
Drucker, PCs, Rechtsanwalt, Urheberrecht, Vergütungspflicht, Warburg