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Kreditbearbeitungsgebühr zurückerhalten

Kreditbearbeitungsgebühr zurückerhalten – auch für ältere Verträge ab November 2004

Der Bundesgerichtshof hat in der letzten Woche entschieden, dass die Banken auch für Verträge, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen die Bearbeitungsgebühr noch zurückzahlen müssen.

Aber Achtung: das ist nur bis zum 31.12.2014 möglich. Bis dahin muss der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden.

Wir übernehmen die Beantragung eines Mahnbescheides, um diese Frist einzuhalten.

Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Darlehnsvertrages, gerne auch per E-Mail () oder Fax (+49 5641 – 90 55 116).

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Bankrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

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