Heckenschnitt im Herbst: Was Eigentümer in NRW und Hessen jetzt beachten müssen
Seit dem 1. Oktober können Hecken wieder stärker zurückgeschnitten oder beseitigt werden, ohne dass bereits die saisonale Sperre des Bundesnaturschutzgesetzes entgegensteht. Ein Freibrief für die Gartenschere ist das allerdings nicht. Artenschutzrechtliche Verbote gelten weiterhin – und wer eine Hecke an der Grundstücksgrenze zurückschneiden lassen möchte, muss zusätzlich das jeweilige Landesnachbarrecht beachten. Gerade zwischen Warburg und dem angrenzenden Nordhessen gelten dabei unterschiedliche Abstände und Fristen.
Seit 1. Oktober endet die saisonale Schnittsperre
§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses bleiben auch während dieser Zeit zulässig. Seit dem 1. Oktober greift dieses besondere saisonale Verbot daher nicht mehr. Gesetze im Internet
Auch der Kreis Höxter hatte zum Beginn der Schonzeit darauf hingewiesen, dass diese bis zum 30. September dauert. Die Regelung dient insbesondere dem Schutz von Tieren, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Kreis Höxter
Damit ist aber nicht jede Maßnahme automatisch erlaubt. § 44 BNatSchG gilt unabhängig vom Kalender. Besonders geschützte Tiere dürfen nicht verletzt oder getötet werden; Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Für europäische Vogelarten gelten darüber hinaus Störungsverbote während bestimmter Lebensphasen. Befindet sich beispielsweise noch eine geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätte in einer Hecke, kann deshalb auch im Oktober eine naturschutzrechtliche Prüfung erforderlich sein. Gesetze im Internet
Nordrhein-Westfalen: Die Höhe bestimmt den Grenzabstand
Für Grundstücke in Warburg und im Kreis Höxter gilt daneben das nordrhein-westfälische Nachbarrechtsgesetz. § 42 NachbG NRW verlangt bei Hecken über zwei Metern Höhe grundsätzlich einen Abstand von 1,00 Meter zur Grundstücksgrenze. Bei Hecken bis zu zwei Metern genügen 0,50 Meter. Gemessen wird nach § 46 NachbG NRW bei einer Hecke von ihrer Seitenfläche bis zur Grenze. Recht NRW
Im ländlich geprägten Kreis Höxter ist eine weitere Besonderheit praktisch bedeutsam: Liegt auf der anderen Seite ein landwirtschaftlich, gärtnerisch oder weinbaulich genutztes Grundstück im Außenbereich oder eine entsprechend im Bebauungsplan reservierte Fläche, werden die Abstände nach § 43 NachbG NRW grundsätzlich verdoppelt, höchstens allerdings auf sechs Meter. Recht NRW
Wer einen zu geringen Grenzabstand beanstanden will, sollte außerdem nicht unbegrenzt warten. Nach § 47 Abs. 1 NachbG NRW ist der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung wegen Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstände ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von sechs Jahren nach der Anpflanzung Klage auf Beseitigung erhoben hat. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von einem Ausschluss des Beseitigungsanspruchs; welche anderen Ansprüche im konkreten Fall bestehen können, muss gesondert geprüft werden. Recht NRW
Hessen: Andere Abstände – und eine besondere Rückschnittregel
Nur wenige Kilometer weiter gelten andere Vorgaben. Nach § 39 Hessisches Nachbarrechtsgesetz (HNRG) beträgt der Abstand für Hecken über zwei Meter nur 0,75 Meter. Bei Hecken bis zwei Meter sind 0,50 Meter, bei Hecken bis 1,20 Meter lediglich 0,25 Meter einzuhalten. Gegenüber Grundstücken, die insbesondere der Landwirtschaft, dem Weinbau, dem Erwerbs- oder Kleingartenbau dienen, sieht § 40 HNRG grundsätzlich die doppelten Abstände vor. Hessen Justiz
Auch die Rechtsfolgen unterscheiden sich von NRW. § 43 HNRG enthält besondere Ausschlussfristen. Bei bestimmten Hecken, deren Abstand für ihre Höhe nicht ausreicht, kann der Nachbar einen Rückschnitt auf diejenige Höhe verlangen, die zum vorhandenen Abstand passt. Besonders passend zur Jahreszeit: Diese gesetzliche Rückschnittverpflichtung muss nach § 43 Abs. 2 HNRG nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März erfüllt werden. Für die Durchsetzung gelten zudem kurze gesetzliche Ausschlussfristen, die im Einzelfall genau berechnet werden müssen. Hessen Justiz
Dass eine hohe Hecke in Hessen nicht allein wegen ihrer Höhe unzulässig ist, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 1. Juli 2026 – 17 U 132/22 nochmals deutlich gemacht. Eine mehr als sechs Meter hohe Bambushecke musste nicht zurückgeschnitten werden, weil der für Hecken über zwei Meter erforderliche Abstand von 0,75 Meter eingehalten war. Nach Auffassung des OLG kennt das hessische Nachbarrecht bei eingehaltenem Grenzabstand grundsätzlich keine zusätzliche starre Höhenbegrenzung. Eine Grenze kann sich erst bei außergewöhnlich schweren, nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigungen aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ergeben. Grundlage dieser Wiedergabe ist die amtliche Pressemitteilung Nr. 34/2026 des Gerichts. Hessen Ordentliche Gerichtsbarkeit
Überhängende Zweige: Erst Frist setzen, dann handeln
Von Grenzabständen zu unterscheiden ist der klassische Überhang. Nach § 910 BGB kann ein Grundstückseigentümer herüberragende Zweige grundsätzlich selbst abschneiden, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Fehlt es bereits an einer Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, besteht dieses Selbsthilferecht nicht. Gesetze im Internet
Auch hier gilt: Die zivilrechtliche Befugnis nach § 910 BGB setzt öffentlich-rechtliche Schutzvorschriften nicht außer Kraft. Artenschutzrechtliche Verbote müssen deshalb zusätzlich beachtet werden.
Vor dem Rückschnitt erst Grenze, Höhe und Alter klären
Nachbarschaftsstreitigkeiten um Hecken entstehen häufig deshalb, weil verschiedene Fragen miteinander vermischt werden: Darf eine Hecke naturschutzrechtlich jetzt geschnitten werden? Steht sie in ausreichendem Abstand zur Grenze? Besteht überhaupt noch ein durchsetzbarer nachbarrechtlicher Anspruch?
Vor größeren Maßnahmen empfiehlt es sich deshalb, Grenzverlauf, Abstand, aktuelle Höhe und – soweit noch nachvollziehbar – den Zeitpunkt der Anpflanzung festzuhalten. Bei überhängenden Zweigen sollte zusätzlich dokumentiert werden, worin die konkrete Beeinträchtigung besteht und welche Frist dem Nachbarn gesetzt wurde. Vor allem bei älteren Anpflanzungen können die Ausschlussfristen des jeweiligen Landesrechts entscheidend sein.
Für Grundstückseigentümer im Raum Warburg kommt hinzu, dass die Rechtslage schon wenige Kilometer jenseits der Landesgrenze anders aussehen kann. Die Kanzlei Jakobs, Juchem & Partner in Warburg berät im Bau- und Architektenrecht; nachbarschützende Vorschriften des Privatrechts gehören nach der eigenen Fachgebietsdarstellung zum privaten Baurecht.
Bildquellen
- Herbsthecke mit Gartenschere schneiden: © jakobs-juchem.de
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