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HOAI unwirksam: Auch Umbauzuschlag ist europarechtswidrig!

Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts sind die nationalen Gerichte verpflichtet, die für unionsrechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI zu den Mindestsätzen nicht mehr anzuwenden. Da der Umbauzuschlag nach § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI der Durchsetzung der Mindestpreisgarantie dient, ist er dem LG München I zufolge deshalb ebenso unanwendbar – LG München I, Beschluss vom 24.09.2019 – 5 O 13187/19.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

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