Zur Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB (nicht unverzügliche Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach zunächst erlaubtem Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Falle zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer beinhaltet, die zu dessen Leistungsfreiheit führt.
Zur zitierten Pressemitteilung…
Anwalt, Aufklärungsobliegenheit, Leistungsfreiheit, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Warburg