Dauer-Falschparker muss Führerschein abgeben
Eine Fahrerlaubnis kann ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhält. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilbeschluss (VG Berlin, Aktenzeichen: VG 4 L 271.12)
Zwischen November 2010 und Juni 2012 waren mit zwei auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeugen insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten – 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen – begangen worden. Daraufhin entzog das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sofort vollziehbar die Fahrerlaubnis des Antragstellers.
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