Zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen (UsedSoft II)
Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urheberrechtsinhabers ist u.a. davon abhängig, dass der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber das Recht eingeräumt hat, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen. Ferner kann sich der Nacherwerber einer Kopie des Computerprogramms nur dann mit Erfolg auf eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an dieser Kopie berufen, wenn der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat (BGH 17.7.2013, I ZR 129/08)
Computerprogramm, Kopie, Rechtsanwalt, Softwarelizenz, Urheberrecht, UsedSoft, Verbreitungsrecht, Warburg