Ernennung zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mit Beschluss vom 15. Oktober 2013 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Frau Rechtsanwältin Helena Jakobs die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin die Bezeichnung „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
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