Eltern haften nicht für illegales Filesharing erwachsener Kinder
Eltern haften grundsätzlich nicht für illegalen Musiktausch per Internet ihrer volljährigen Kinder. Sie dürfen vielmehr ihren Internetanschluss erwachsenen Kindern zur Nutzung überlassen, ohne sie zu vorab über die Gefahren des Missbrauchs zu belehren oder sie gar zu überwachen, wie der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied – BGH, Urteil des I. Zivilsenats vom 8.1.2014 – I ZR 169/12.
Damit scheiterten vier führende Plattenfirmen mit ihrer Klage gegen einen Polizisten. Dieser war 2007 abgemahnt worden, weil Monate zuvor sein damals 20 Jahre alter Stiefsohn illegal Musik heruntergeladen und damit gleichzeitig auch 3749 Musikdateien auf einer Internet-Tauschbörse zum Upload angeboten hatte. Die Musikfirmen wollten nun die Kosten für Abmahnungen wegen Verletzung ihrer Urheberrechte in Höhe von rund 3400 Euro vom Stiefvater.
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