Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers bei möglicher Urheberrechtsverletzung durch Haushaltsangehörige
Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Haushaltsangehöriger über den Internetanschluss illegal ein Film zum Download bereitstellte, so haftet dafür nicht der Anschlussinhaber. Aus dem gleichen Grund ist eine Störerhaftung des Anschlussinhabers ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor – Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 19.12.2013 – 210 C 194/13.
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