Lieberberg nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“
Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der insolventen und unter Eigenverwaltung stehenden Nürburgring GmbH zu. Marek Lieberberg und seiner Konzertagentur wurde daher einstweilen untersagt, ein Konzertfestival unter dem Titel „Rock am Ring“ ohne vorherige Zustimmung der Nürburgring GmbH i. E. anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten – LG Koblenz 30.6.2014, 2 HK O 32/14.
Marek Lieberberg, Markenrecht, Rechtsanwalt, Rock am Ring, Titelrecht, Warburg