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Kachelmann darf Ex-Geliebte wieder beim Namen nennen

31.10.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Der Wettermoderator darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. nun doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen. Das LG Mannheim hob zwei einstweilige Verfügungen gegen den 54-jährigen Schweizer und den Heyne-Verlag wieder auf, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Damit kann auch Kachelmanns Buch „Recht und Gerechtigkeit“ wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.

Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Landgericht (LG) die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das LG untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte „Kriminelle“ zu nennen. Die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ bleibt hingegen erlaubt. Zur zitierten Webseite…

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