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Das neue Bauvertragsrecht ist vom Bundestag verabschiedet worden

Das neue Bauvertragsrecht ist am 07.03.2017 vom Bundestag verabschiedet worden, wir haben das Gesetz in der Beschlussfassung des Bundestages online gestellt.

Sie können es hier kostenfrei als PDF-Datei aufrufen und abspeichern.

Das neue Gesetz gilt ab dem 01.01.2018, es soll das Baurecht erheblich verändern und die VOB/B weitestgehend überflüssig machen.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

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