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Schlagwort: Beweislast

Schimmel in allen Räumen vor der Abnahme: Auftragnehmer muss Mangelfreiheit beweisen!

Solange die Abnahme des Werks nicht erfolgt ist, trägt der Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass die vom Auftraggeber gerügten Mängel (hier: die Belastung mit Schimmel in nahezu allen Räumen) nicht...

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Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung: Auftraggeber muss Mangelhaftigkeit beweisen!

Welche Beschaffenheit das zu erbringende Werk haben soll, also den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung, hat derjenige zu beweisen, der sich auf die vertragliche Vereinbarung beruft. Dies ist der Auftraggeber,...

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