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Schlagwort: Vormerkung

„Werdender Wohnungseigentümer“ erst nach Übergabe der Wohnung

Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer  – neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch – den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt...

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