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Auch bei der Handynutzung als Navi droht Bußgeld

Nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ordnungswidrig, auch wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält um es als Navigationshilfe zu nutzen, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies entschied das OLG Hamm:

Ein 29-jähriger Mann aus Holzwickede hatte während einer Fahrt mit seinem Pkw ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine neben ihm befindliche Polizeistreife nicht bemerkt und prompt eine Geldbuße von 40 Euro kassiert.

Sein Einwand, das Verbot des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe blieb sowohl vor dem Amtsgericht Essen als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ungehört.

Zur zitierten Webseite…

Anwalt, Bußgeldrecht, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Warburg

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