Kleingartenvereine können nach Kündigung des Pachtverhältnisses Räumung des Grundstücks verlangen
Der Verpächter eines Kleingartens muss grundsätzlich nicht hinnehmen, dass der Pächter die in dessen Eigentum stehenden Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen nach der Kündigung des Pachtverhältnisses auf dem Grundstück belässt. Vielmehr kann er vom Pächter die Entfernung dieser Sachen verlangen – BGH 21.2.2013, III ZR 266/12.
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