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Bauen im Ausland

Andere Länder, andere Sitten! Das gilt auch für das Bauen im Ausland. Immer mehr Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Bauunternehmer exportieren deutsches Know-how und verdienen mit dem allseits geschätzten „German Engineering“ gutes Geld.
„Erfolg beim Bauen im Ausland ist aber kein Zufall, sondern muss sorgfältig geplant werden“, weiß Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Ein klassisches Problem ist die Korruption. „Je nach Land ist das „Schmieren“ von Behörden und zukünftigen Geschäftspartnern mehr oder weniger üblich. In einigen Ländern, vor allem im Nahen Osten, darf als Ausländer nur bauen, wer zuvor offizielle, einheimische Berater beauftragt. Diese vermitteln dann gegen entsprechendes Honorar die Kontakte und sorgen für die „reibungslose“ Abwicklung in der Bauphase.“

„Vermittler und Berater spielen generell eine große Rolle beim Bauen im Ausland. Dabei verfügen aber längst nicht alle diese Berater über gute Kontakte, auch, wenn sie das natürlich behaupten. Manche kassieren hohe Gebühren, bleiben den Erfolg aber schuldig. Andere kassieren von jedem Bieter. Der erfolgreiche Bieter glaubt dann, dass der Erfolg durch den Einsatz des Beraters kommt.“ Vermeidbares Lehrgeld, das viele nicht zahlen müssten, wenn sie sich vorher informierten. Zum Beispiel bei den Außenhandelskammern (AHK) der einzelnen Länder. Diese wissen, wer seriös arbeitet und wer nicht. „Die AHKs sollten zu den ersten Anlaufstellen für Planer und Firmen, die ins Ausland wollen, gehören.“

„Mangelndes Wissen ist eines der Hauptprobleme beim Bauen im Ausland. Viele Unternehmer und Planer machen sich gar nicht richtig klar, dass das Bauen im Ausland erheblich komplexer ist als hierzulande. Dort spielen neben den baurechtlichen vor allem wirtschaftsrechtliche Aspekte eine Rolle“, weiß Alexander Jakobs: „Wer im Ausland verdienen will, der muss vor allem klären, wie sein Projekt finanziert wird: Ist mein Auftraggeber überhaupt solvent? Bekomme ich mein Geld oder nicht?“ Das ist nämlich nach den Erfahrungen des Baurechtsanwaltes gar nicht sicher. „Gerade die öffentliche Hand, hierzulande als solventer Auftraggeber geschätzt, ist im Ausland häufig zahlungsunfähig. Es kann oft zwischen fünf und sieben Jahren dauern, bevor wenigstens ein Teil des Geldes fließt. Für manchen Unternehmer ist das dann aber schon zu spät. Hier kennen viele Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure ihre Rechte nicht“.

„Schützen können sich Firmen und Planer, indem sie vorab klären, wer hinter „ihrem“ Projekt  steht. Das liegt nicht immer auf der Hand: Mitunter sitzt der Investor in einem Drittland, zum Beispiel Norwegen. Generalunternehmer und Architekt stammen aus Deutschland. Subunternehmer kommen aus dem Baustellenland sowie Baustoffe kommen aus allen möglichen anderen Ländern. Und die Bürgschaft stellt ein finnisches Institut. Oder das Bauprojekt wird von der EBRD, der European Bank for Reconstruction and Development (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), oder der Weltbank finanziert. Wir haben es im Ausland typischerweise nicht immer mit den hierzulande üblichen Zwei-Parteien-Verhältnissen (Auftraggeber – Auftragnehmer) zu tun, mit überschaubaren Instrumenten wie BGB und VOB, sondern mit deutlich komplexeren Strukturen. Entsprechend umfassend muss die juristische Beratung im Bau-, Finanzierungs- und Gesellschaftsrecht sein.“ Die speziell geschulten Bauanwälte der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg informieren ihre Mandanten über die Besonderheiten des betreffenden Landes, sie unterstützen sie bei der Einholung wichtiger Informationen, sie beraten sie zur Finanzierung oder Gründung von Gesellschaften und klären sie auf in Fragen der Haftung.

„Auch das ist ein wichtiger Punkt, gerade, wenn Korruption im Spiel ist. Sie mag weit verbreitet sein, erlaubt ist sie deshalb noch lange nicht“, warnt Baurechtsanwalt Jakobs. „Gerade Bauleiter, Architekten und Ingenieure sollten sich hier keinesfalls von ihren Auftraggebern zu strafbaren Aktionen drängen lassen, denn wenn es hart auf hart kommt, dann stehen sie alleine vor Gericht. Im Strafrecht unterliegt Korruption – wie alle anderen Delikte – zunächst ausschließlich dem Individualstrafrecht. Selbst wenn etwas im vermeintlichen Firmeninteresse „gut gemeint“ war oder der Betreffende keine „andere Lösung für seine Firma sah“, muss er sich am Ende des Tages allein vor dem Strafgericht verantworten und kann die Sache nicht auf seinen Auftrag- oder Arbeitgeber abwälzen. Die Tätigkeit für eine Firma entlastet hier nicht. Zudem werden die Mitarbeiter im Ernstfall meistens „im Regen stehen“ gelassen und „niemand wusste von etwas“. Daher muss hier jeder Mitarbeiter für sich seine Grenzen setzen“, empfiehlt Alexander Jakobs“. „Internationales Baustrafrecht ist eine komplexe Angelegenheit ohne Gewinner.“

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