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Der Fall Redtube

Zum ersten Mal sind Nutzer eines Streaming-Dienstes wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden. Ob die abmahnende Kanzlei U+C Rechtsanwälte damit vor Gericht Erfolg hätte, scheint jedoch unwahrscheinlich.

Abgemahnt wird das Streaming, also das Ansehen der Filme Dream Trip, Amanda´s secrets, Hot stories und Glamour Show Girls auf der Plattform Redtube der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG.

Grundsätzlich haften die Anbieter und nicht die Nutzer. Da die Streaming-Dienste aber oft im Ausland sitzen, versuchen die Rechteinhaber nun, die in Deutschland ansässigen Nutzer zu belangen. Aus unserer Sicht werden die Nutzer, anders als es zum Beispiel bei Kino.to der Fall war, auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig im Sinne des Urheberrechts verbreitet. Sofern also beim Anschauen der Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolgt, ist diese als legale Privatkopie gemäß § 53 UrhG einzustufen. Hinzu kommt, dass die einzige Kopie, die hier überhaupt angefertigt wird, lediglich in einer wenige Sekunden langen Zwischenspeicherung im flüchtigen Zwischenspeicher des Computers besteht. Solche Kopien sind nach Meinung von Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg gemäß § 44a UrhG erlaubt.

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