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Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Wohnungsschlüssels

Die Schadensersatzpflicht des Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, kann die Kosten des Austausches der Schließanlage umfassen, wenn der Austausch wegen bestehender Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Vermögensschaden liegt insoweit aber erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist – BGH 5.3.2014, VIII ZR 205/13.

Anwalt, Mietrecht, Rechtsanwalt, Schadensersatzpflicht, Schließanlage, Vermögensschaden, Warburg, Wohnungsschlüssel

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