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Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren

Warburg – Auch wenn dieser Winter lau war, so bringt die kalte Jahreszeit normalerweise witterungsbedingte Unterbrechungen am Bau. Und obwohl sich dies jedes Jahr wiederholt, gibt es immer wieder Streit zwischen den am Bau Beteiligten, wer die Kosten dafür tragen soll. Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg rät hier dringend zu klaren vertraglichen Absprachen. Geklärt werden muss dabei unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind, wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt, und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft. Jetzt im Frühling werden die entsprechenden Verträge geschlossen, die dann im kommenden Winter für klare Verhältnisse sorgen müssen.

Architektenrecht, Ausfalltage, Baurecht, Rechtsanwalt, Unterbrechungen, Warburg

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