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Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg ist zum wiederholten Male erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung der Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG vorgegangen.

Bereits vor Beauftragung der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte gegen unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erlassen worden.

Gegen diese Verfügung hat die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.

So entschließt das angerufene Landgericht Bielefeld, dass aufgrund des durch die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte eingelegten Widerspruchs die einstweilige Verfügung der Kammer aufzuheben war und der Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen ist.

Der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG steht ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu, da der Verfügungsbeklagte aufgrund eines unstreitigen Vertrages mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG betreffend eine weitere Gaststätte berechtigt ist, die von der Sky Deutschland ausgestrahlten Fußballsendungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Die Spezialität des vorliegenden Falls lag darin begründet, dass der von der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg vertretene Verfügungsbeklagte die streitgegenständliche Gaststätte in der Zwischenzeit aufgegeben hatte und eine weitere Gaststätte betrieben hat, indem er ebenfalls einen Gastronomievertrag mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG besaß.

Das Landgericht Bielefeld war der Ansicht, dass grundsätzlich von der Rechtsprechung zwar bei einem einmaligen Verstoß gegen urheberrechtlich geschützte Rechte eine Wiederholungsgefahr angenommen werde, selbst dann, wenn der in Anspruch genommene Verletzte seinen Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt hat oder gar insolvent geworden ist.

Von dieser Rechtsprechung ist jedoch der hier streitgegenständliche Fall nicht erfasst, in denen der Verletzte aufgrund eines weiteren Vertrages, wenn auch an einem anderen Ort, zu der untersagenden Handlung berechtigt ist.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Bielefeld legte die Sky Deutschland GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte Berufung ein, jedoch ebenfalls erfolglos.

In dem ebenfalls durch die Jakobs Rechtsanwälte durchgeführten Berufungsverfahren wurde auf einen Hinweis des Oberlandesgerichtes Hamm die Berufung durch die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG kostenpflichtig zurückgenommen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei JBB für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG erhalten haben, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Beistand besorgen.

Wird keine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzt Frist abgegeben, zögert die Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte nicht lange, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen.

Am besten wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechtes spezialisiert ist, wie die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Urheberrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

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