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Bohrer-Werbung mit DIN EN-Norm für Schleifwerkzeuge ist wettbewerbswidrig

13.04.2016 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Die Kennzeichnung von Bohrern/Bohrkronen, die an Fachhändler vertrieben werden, mit „EN 13236 – Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid“ ist irreführend, diese Werkzeuge von der DIN EN-Norm nicht erfasst werden. Eine Aufbrauchsfrist ist nicht zu gewähren, wenn der Unterlassungsschuldner aufgrund einer Abmahnung mit einem Verbot rechnen musste und bis zum dann ausgesprochenen gerichtlichen Verbot hinreichend Zeit hatte, sich hierauf einzustellen – LG Wuppertal 5.2.2016, 12 O 135/15.

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