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Auf Fristsetzung nicht reagiert: Auftragnehmer kann kündigen!

Das Schweigen des Auftraggebers auf eine Fristsetzung des Auftragnehmers kann eine schwer wiegende Vertragsverletzung darstellen, die den Auftragnehmer nach Ansicht des OLG Celle zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt, OLG Celle, Urteil vom 11.10.2018 – 5 U 40/18; BGH, Beschluss vom 29.01.2020 – VII ZR 227/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

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JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

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