Verbraucherschützer fordern strengere Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer Pressemitteilung vom 04.01.2012 eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung. Denn die Praxis zeige, dass Unternehmen nach wie vor Verbraucher ohne deren vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anriefen. Der Verband plädiert daher für die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung, wonach telefonisch geschlossene Verträge zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen.
Vertragsstrafe gegen E-Plus – Erfolgreiche Klage gegen Telekom
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung von 2009 ist Werbung per Telefon nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Dennoch würden Verbraucher weiterhin von Unternehmen mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt, so der vzbv. E-Plus habe deshalb im November 2012 an ihn eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.400 Euro gezahlt, nachdem das Unternehmen trotz Abmahnung und Unterlassungserklärung seine Praxis unzulässiger Werbeanrufe fortgeführt hatte. Der Telekom Deutschland GmbH habe das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 30.11.2012 untersagt, Verbraucher ohne vorheriges Einverständnis anzurufen, um für Telekommunikationsdienstleistungen oder für Verträge über den Empfang von digitalem Fernsehen zu werben. Das Ergebnis einer weiteren Unterlassungsklage, die der Verband vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone erhoben habe, stehe noch aus und werde in der ersten Jahreshälfte 2013 erwartet. Zur zitierten Webseite…
Anwalt Warburg, Rechtsanwalt Warburg, Telefonwerbung, Unerlaubte Werbeanrufe