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Anforderungen an die Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung

Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in die Telefon- und E-Mail-Werbung ist unwirksam, wenn die Erklärung sich auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird – OLG Frankfurt a.M. 28.7.2016, 6 U 93/15.

Das LG hat zu Recht darauf abgestellt, dass die Verknüpfung der vorformulierten Einwilligungserklärung den Anforderungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nicht gerecht wird, worin zugleich ein Verstoß gegen § 307 BGB zu sehen ist.

Die Einwilligung eines Verbrauchers in Werbeanrufe bzw. Werbe-E-Mails ist nur dann wirksam, wenn seine Willensbekundung ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt. Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in die Telefon- und E-Mail-Werbung ist jedoch unwirksam, wenn die Erklärung sich auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Verbraucherschützer fordern strengere Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer Pressemitteilung vom 04.01.2012 eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung. Denn die Praxis zeige, dass Unternehmen nach wie vor Verbraucher ohne deren vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anriefen. Der Verband plädiert daher für die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung, wonach telefonisch geschlossene Verträge zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen.

Vertragsstrafe gegen E-Plus – Erfolgreiche Klage gegen Telekom

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung von 2009 ist Werbung per Telefon nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Dennoch würden Verbraucher weiterhin von Unternehmen mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt, so der vzbv. E-Plus habe deshalb im November 2012 an ihn eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.400 Euro gezahlt, nachdem das Unternehmen trotz Abmahnung und Unterlassungserklärung seine Praxis unzulässiger Werbeanrufe fortgeführt hatte. Der Telekom Deutschland GmbH habe das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 30.11.2012 untersagt, Verbraucher ohne vorheriges Einverständnis anzurufen, um für Telekommunikationsdienstleistungen oder für Verträge über den Empfang von digitalem Fernsehen zu werben. Das Ergebnis einer weiteren Unterlassungsklage, die der Verband vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone erhoben habe, stehe noch aus und werde in der ersten Jahreshälfte 2013 erwartet. Zur zitierten Webseite…

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