Baupolizei darf immer aufs Grundstück
Wer baut, der braucht dazu in der Regel eine Genehmigung. Das gilt auch für Um- und Anbauten. Manche Hausbesitzer nehmen es mit der Genehmigung aber nicht so ernst. Sie hoffen, mit kleineren Schwarzbauten schon irgendwie davon zu kommen. „Das gelingt aber meist nur für eine bestimmte Zeit“, weiß Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg, „denn die Baubehörden sind im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechtes befugt, Grundstücke jederzeit zu betreten und den Bautenstand zu kontrollieren.“ Dabei gleichen sie ab, ob die vorhandenen Bauten genehmigt sind. Ist das nicht der Fall, muss der „Störer“ mit Abbruchverfügungen rechnen oder sich einem langwierigen und teuren Nachgenehmigungsverfahren stellen. „Besser ist es, Um- und Anbauten regulär zu errichten, zumal die Kommunen inzwischen die Möglichkeit haben und auch zunehmend nutzen, Luftbildaufnahmen direkt mit den Baudaten abzugleichen. Die nötige Software ist längst auf dem Markt.“
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