WEG: Beschlussanfechtungsklage soll sich im Zweifel gegen die übrigen Wohnungseigentümer richten
Wird in der Beschlussanfechtungsklage eines Wohnungseigentümers die beklagte Partei nicht benannt, so ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Es ist dabei grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will. (BGH 14.12.2012, V ZR 102/12) Zur zitierten Seite…
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